QUAE EST IN TEMPORE
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Sterben, Tod und Trauer

Fragen im Umkreis von Tod und Begräbnis

Wenn ein Mensch sich aus unserer Welt verabschiedet, dann ist das ein bitterer Verlust für die, die zurückbleiben.
Als Christen leben wir aus dem festen Vertrauen, dass der Tod nicht das Ende, sondern der Beginn des bleibenden Lebens bei Gott ist.
Die Feier der Beerdigung drückt das in ihren Gebeten und Zeichen aus.

Trauergespräch

Wenn ein Angehöriger stirbt, dann ist es für uns Seelsorgerinnen und Seelsorger ein großes Anliegen, mit den Angehörigen ein Gespräch zu führen. Bitte wenden Sie sich direkt an uns (zuständiges Pfarramt) oder bitten Sie den Bestatter um die Vermittlung des Termins.

Formen der Bestattung

In unserer Pfarrei ist der enge zeitliche Zusammenhang von Sterbeamt (Feier der Hl. Messe) und anschließender Bestattung seit dem Jahr 2021 nicht mehr möglich.

Die Terminfestlegung für die Beerdigung/Bestattung auf dem Friedhof und das später stattfindende 1. Sterbeamt (in einer Sonntagsmesse) wird durch den Pfarrer bzw. das Pfarramt in Rittersdorf geregelt.

Beerdigungen/Bestattungen sind montags bis samstags möglich. Die regulären Zeiten sind für 10.00 Uhr oder 14.00 Uhr vorgesehen — je nach Absprache zwischen Bestatter, Vorsteher der Beisetzung/Beerdigung und Angehörigen.

Erdbestattung: Sarg oder Urne

Möglich: Verabschiedung und Beisetzung direkt am Grab.

Möglich: Verabschiedung an der Aufbahrungshalle, Prozession zum Grab und dort dann die Beisetzung.

Bestattung im Friedwald

Die katholische Kirche lehnte eine Bestattung in Friedwäldern zunächst ab. Weil aber immer mehr ChristInnen diese Form der Bestattung wünschen, haben die Bistümer Trier, Limburg, Freiburg, Fulda und Würzburg inzwischen signalisiert, dass katholische Priester trotz grundsätzlicher Bedenken bei solchen Urnenbeisetzungen mitwirken können, sie müssen aber nicht.

In unserer Pfarrei haben wir die Regelung, dass die Urne entweder in der Kirche oder in der Aufbahrungshalle des Friedhofs aufgestellt wird und die Verabschiedungsfeier durch einen Priester oder Diakon oder eine von der Pfarrei beauftragte Person vorgenommen wird. Danach wird die Urne durch den Bestatter nach Absprache mit den Angehörigen zur Beisetzung in den Friedwald verbracht — allerdings ohne kirchliche Assistenz.

Anonyme Bestattung

Vorbemerkung: Bei einer anonymen Bestattung wird nicht nur auf einen Grabstein verzichtet. Auch ist es in der Regel nicht gestattet, bei der Beisetzung anwesend zu sein. Daher wird die anonyme Bestattung oft auch als stille Beisetzung bezeichnet. Die anonyme Bestattung erfolgt in der Regel als Feuerbestattung. Das heißt, dass der Verstorbene zuerst verbrannt und die Asche in einer Urne anschließend beigesetzt wird. Der Unterschied zwischen einer anonymen und einer nicht-anonymen Grabstelle ist die fehlende Kennzeichnung sowie die Möglichkeit der individuellen Gestaltung. Anonyme Grabfelder sind meist Gemeinschaftsgräber, die als Rasenfläche gestaltet sind.

Eine anonyme Bestattung nimmt den Angehörigen die Möglichkeit, an einem Grab zu trauern und behindert damit ihren Trauerprozess. Ferner wird so nicht die Einmaligkeit und Würde des Verstorbenen zum Ausdruck gebracht, da sein Name dort verschwiegen wird, wo er bestattet ist. So heißt es schon im alttestamentlichen Buch Jesaja (43,1): “Jetzt aber — so spricht der Herr, der dich erschaffen hat, Jakob, und der dich geformt hat, Israel: Fürchte dich nicht, denn ich habe dich ausgelöst, ich habe dich beim Namen gerufen, du gehörst mir.”

Daher soll zwar eine Hl. Messe für einen Verstorbenen, der anonym bestattet wird, gefeiert werden, wenn es von dem Verstorbenen bzw. seinen Angehörigen gewünscht wurde bzw. wird.

Aber eine Assistenz des Pfarrers oder eines kirchlichen Beauftragten bei der anonymen Beisetzung selbst ist nicht möglich.

In unserer Pfarrei haben wir die Regelung, dass die Urne entweder in der Kirche oder in der Aufbahrungshalle des Friedhofs aufgestellt wird und die Verabschiedungsfeier durch einen Priester oder Diakon oder eine von der Pfarrei beauftragte Person vorgenommen wird. Danach wird die Urne durch den Bestatter nach Absprache mit den Angehörigen zur Beisetzung zum anonymen Urnenfeld des Friedhofs verbracht — allerdings ohne kirchliche Assistenz.